Aktuelle Meldungen

Aktionstag Zuckerfabrik St. Michaelisdonn lockte viele Besucher

Das Landwirtschaftsmuseum Meldorf bietet aktuell eine Sonderausstellung zur letzten Kampagne der Zuckerfabrik Süderdithmarschen an und zeigt originale Fahrzeuge, Maschinen und Erntetechnik aus verschiedenen Jahrzehnten (noch bis zum 31.3.2024).
Am 22. Oktober wurde die Sonderausstellung mit einem Aktionstag feierlich eröffnet. Mit beteiligte waren verschiedene Akteure und Aussteller aus der Zuckerbranche – so auch der Zuckerrübenanbauerverband Schleswig-Holstein.
Gemeinsam mit vielen Ausstellern und Aktionen lässt das Museum Erinnerungen an vergangene Kampagnen wieder lebendig werden.  Mit dem Einblick über den aktuellen Zuckerrübenanbau in Schleswig-Holstein, einem Ausblick auf Innovationsprojekte und einer Mitmach-Aktion für Kinder wurden die neugierigen Museumsgäste durch den Verband rund um das Thema Rübe informiert.
Viele Besucher des Aktionstages waren mit der Zuckerfabrik St. Michel als ehemalige Mitarbeiter, Anbauer oder Dienstleister im vor- und nachgelagerten Bereich verbunden. Es wurden Erinnerungen ausgetauscht und viele persönliche Erfahrungen und Erlebnisse aus der Zeit der Zuckerfabrik Süderdithmarschen erzählt. So ist die Zeit der Rübenverarbeitung in St. Michel für einen Tag wieder aufgelebt. Aber auch Feriengäste aus der Region kamen zu Besuch und nutzten die Gelegenheit über die Entwicklungen im Rübenanbau und Zucker in der Ernährung zu diskutieren.

Integrierter Pflanzenschutz – Seit Jahrzehnten Teil des Rübenanbaus

Integrierter Pflanzenschutz, das heißt z.B. die Auswahl standortangepasster Sorten, eine weite Fruchtfolge um die Ausbreitung von Schädlingen zu verhindern oder eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln erst wenn eine kritische Anzahl an Schaderregern erreicht ist. Auf diese seit Jahrzehnten im Zuckerrübenanbau praktizierten Maßnahmen zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln weist der Verband der Europäischen Rübenanbauer (CIBE) in seiner neuen Infographic hin. Aber ganz ohne geht es eben doch nicht. Jedoch stehen den Rübenanbauern in der EU immer weniger Wirkstoffe zur Bekämpfung von Schädlingen zur Verfügung. Seit 2018 wurden über 20 für den Rübenanbau wichtige Wirkstoffe verboten – ohne dass genügend Zeit zur Erforschung von Alternativen bestand.

In der SUR-Verordnung muss aus Sicht der Rübenanbauer genügend Flexibilität für die erfolgreiche Anwendung von Integriertem Pflanzenschutz bestehen. Festgeschriebene Vorgaben sind nicht hilfreich. Nur so kann jeder Rübenanbauer die besten Maßnahmen zur Einsparung von Pflanzenschutzmitteln für seinen Betrieb treffen, die stark abhängig von natürlichen standortspezifischen Gegebenheiten sind.

Für den 9. Oktober 2023 ist die Abstimmung im Agrar-Ausschuss des Europäischen Parlaments zum Entwurf der SUR-Verordnung geplant.
Die Infographic der CIBE können Sie hier herunterladen.

Rübenanbauer fordern verlässliche Politik

Mehr als 100 Teilnehmer waren zum Verbandstag nach Hannover gekommen
DNZ-Vorsitzender Eckhard Hinrichs fordert Planungssicherheit für Investitionen in Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Hannover, 30. August 2023 – Nach vierjähriger Unterbrechung trafen sich heute zahlreiche Vertreter aus allen Rübenanbauregionen zum Verbandstag des Dachverbandes Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (DNZ). In den Räumlichkeiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Stadtteil Ahlem standen aktuelle politische Themen und Einschätzungen von den Märkten im Fokus. Für die demnächst beginnende Erntekampagne werden bessere Zuckererträge als im Vorjahr erwartet.

Produktivität und Umweltverträglichkeit kein Widerspruch

Klimaschutz und nachhaltige Produktion sind aktuell die großen politischen Herausforderungen. Deshalb müssen künftig alle verfügbaren Ressourcen so effizient wie möglich genutzt werden. Beim Anbau von Zuckerrüben wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten bereits große Fortschritte erzielt. Beispielsweise ist heute weniger als die halbe Menge an Stickstoff-Dünger notwendig als noch vor 50 Jahren. Im selben Zeitraum haben sich die Zucker-Erträge mehr als verdoppelt. Auch der viel bescholtene Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist dank ausgefeilter Anwendungstechniken stabil geblieben, und das auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Durch bedeutende Fortschritte in der Züchtung von Sorten mit besseren Leistungen sowie Resistenzen gegen Schaderreger konnte sich die Zuckerrübe im Wettbewerb auf dem Markt und auf dem Acker behaupten. „Heute wird in unserem Verbandsgebiet dieselbe Zuckermenge auf der halben Fläche erzeugt wie noch vor 30 Jahren. Hohe Erträge bei maßvollem Einsatz von Betriebsmitteln schonen knappe Ressourcen und sind ein Musterbeispiel für die nachhaltige Erzeugung“, lautet die Botschaft des DNZ-Vorsitzenden Eckhard Hinrichs. Möglichkeiten für weitere Optimierungen seien allerdings begrenzt und die Entwicklung von alternativen Technologien benötigten Zeit. Hier sollte die Politik verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, die notwendige Investitionen in Klimaschutz und Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette ermöglichen.

Überdurchschnittliche Ernteerwartungen

In Kürze beginnt die Zuckerrübenernte und parallel starten die Zuckerfabriken mit der Verarbeitung. Im Vergleich zum Vorjahr rechnet der DNZ mit überdurchschnittlichen Zuckererträgen. „Die flächendeckenden Niederschläge während der zurückliegenden Wochen in Verbindung mit sommerlichen Temperaturen haben zu einer erfreulichen Pflanzenentwicklung geführt. Dies lässt uns auf ein zufriedenstellendes Ergebnis hoffen“, so die Einschätzung von DNZ-Geschäftsführer Dr. Heinrich-Hubertus Helmke.

Jahresbericht vorgelegt

Die wichtigsten Daten und Fakten zur Verbandsarbeit sind in einem komprimierten Bericht zusammengefasst, der für alle Interessierten ab sofort hier als Download zur Verfügung steht.

Glyphosat: keine kritischen Problembereiche, aber Datenlücken festgestellt

Bei der Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt wurden keine kritischen Problembereiche festgestellt. Einige Datenlücken werden in den Schlussfolgerungen der EFSA als Fragen, die nicht abschließend geklärt werden konnten, oder als offene Fragen aufgeführt, welche die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten in der nächsten Phase des Verfahrens zur Erneuerung der Genehmigung berücksichtigen sollten. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse des Peer-Reviews der EFSA zur Risikobewertung von Glyphosat, das von Behörden in vier Mitgliedstaaten (die gemeinsam als „berichterstattende Mitgliedstaaten“ fungieren) durchgeführt wurde.

Die EFSA hat in ihrem Peer-Review der Risikobewertung des Wirkstoffs Glyphosat keine kritischen Problembereiche ermittelt, die in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier oder die Umwelt Anlass zu Bedenken geben. Ein Problem wird als kritisch definiert, wenn es alle vorgeschlagenen Verwendungen des zu bewertenden Wirkstoffs betrifft (z. B. Verwendungen vor der Aussaat, Verwendungen nach der Ernte usw.) und somit einer Genehmigung oder deren Erneuerung entgegensteht.

Im Jahr 2022 unternahm die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Gefahrenbewertung in Bezug auf Glyphosat und kam zu dem Schluss, dass es die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer Stoff nicht erfüllte. Die EFSA verwendete für die EU-Risikobewertung von Glyphosat die Gefahreneinstufung der ECHA.

Festgestellte Datenlücken werden in den Schlussfolgerungen der EFSA entweder als Fragen, die nicht abschließend geklärt werden konnten oder als offene Fragen aufgeführt.

Zu den Fragen, die nicht abgeschlossen werden konnten, gehören die Bewertung einer der Verunreinigungen in Glyphosat, die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen.

Zu den offenen Fragen gehören u. a. das Fehlen von Informationen über die Toxizität eines der Bestandteile der zur Bewertung vorgelegten Pestizidformulierung auf der Basis von Glyphosat; diese Information werden benötigt, um die Risikobewertung der Formulierung für repräsentative Verwendungszwecke abzuschließen. Für die betreffende Formulierung lagen keine Hinweise auf akute Toxizität oder Genotoxizität vor.

In Bezug auf Biodiversität stellten die Sachverständigen fest, dass die Risiken im Zusammenhang mit den repräsentativen Verwendungszwecken von Glyphosat komplex und von mehreren Faktoren abhängig sind. Sie wiesen zudem auf das Fehlen harmonisierter Methoden und vereinbarter spezifischer Schutzvorgaben hin. Insgesamt lassen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu diesem Aspekt der Risikobewertung zu, und Risikomanager können Maßnahmen zur Risikominderung in Betracht ziehen.

Im Hinblick auf die Ökotoxikologie erlaubte das Datenpaket einen konservativen Risikobewertungsansatz, im Rahmen dessen für 12 von 23 vorgeschlagenen Verwendungen von Glyphosat ein hohes langfristiges Risiko für Säugetiere ermittelt wurde.

Transparenz des Verfahrens

„Die Risikobewertung und das Peer-Review von Glyphosat sind das Ergebnis der Arbeit von Dutzenden von Wissenschaftlern der EFSA und der Mitgliedstaaten in einem Verfahren, das sich über drei Jahre erstreckte. Das Verfahren basiert auf einer Bewertung Tausender von Studien und wissenschaftlichen Artikeln und umfasst auch wertvolle Beiträge, die während der öffentlichen Konsultation gesammelt wurden“, erklärte der Leiter der für die Erstellung von Risikobewertungen zuständigen Abteilung der EFSA, Guilhem de Seze.

Hintergrund

Glyphosat ist eine chemische Verbindung, die in einer Reihe von Herbizidprodukten verwendet und deren Einsatz in Europa streng reguliert wird. Glyphosat ist derzeit bis zum 15. Dezember 2023 für die Verwendung in der EU zugelassen. Die Risikobewertung durch die Mitgliedstaaten und das anschließende Peer-Review durch die EFSA wurden im Rahmen des rechtlichen Verfahrens zur Wiedergenehmigung für seine Verwendung in Europa durchgeführt.

Nächste Schritte und Veröffentlichung

Die Schlussfolgerungen der EFSA zum Peer-Review der Risikobewertung von Glyphosat wurden heute der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und dienen als Grundlage für die Entscheidung, ob Glyphosat weiterhin auf der EU-Liste der zugelassenen Pestizidwirkstoffe geführt wird.

Vor der Veröffentlichung ist die EFSA rechtlich verpflichtet sicherzustellen, dass alle Inhalte den Datenschutz- und Vertraulichkeitsvorschriften entsprechen.

Wie bei allen Peer-Reviews von Pestizidwirkstoffen und gemäß den EU-Rechtsvorschriften für Pestizide stellt die EFSA die zur Veröffentlichung bestimmten Materialien dem Antragsteller zur Verfügung, der berechtigt ist, für Teile, die personenbezogene Daten oder sensible Geschäftsinformationen enthalten, Vertraulichkeit zu beantragen. Die Antragsteller können weder Änderungen an den Schlussfolgerungen oder der Bewertung selbst verlangen noch zusätzliche Informationen einreichen.

Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die EFSA ihre Schlussfolgerungen sowie alle Hintergrunddokumente im Zusammenhang mit dem Peer-Review und der Risikobewertung in vollem Umfang auf ihrer Website veröffentlichen. Die Schlussfolgerungen werden voraussichtlich vor Ende Juli 2023 und die Hintergrunddokumente, die mehrere Tausend Seiten umfassen, voraussichtlich zwischen Ende August und Mitte Oktober 2023 veröffentlicht.

Das Factsheet (englisch) können Sie hier herunterladen.

Europäische Zuckerverbände kritisieren geforderte Zollfreiheit

Der internationale Verband der europäischen Rübenanbauer (CIBE) und der europäische Verband der Zuckerhersteller (CEFS) haben zur Lage des EU-Zuckermarktes ein Schreiben an die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG AGRI) der Europäischen Kommission gesendet. Ziel ist es, den Antrag der Europäischen Verbraucherorganisation für den Lebensmittel- und Getränkesektor (CIUS) auf vorübergehende Aussetzung der Zölle auf die Einfuhr von Weißzucker zu entkräften.

Die beiden Zuckerverbände weisen darauf hin, dass der EU-Zuckermarkt derzeit hinreichen mit Zucker versorgt ist. Für das Zuckerwirtschaftsjahr wird ein Überschuss von 1,2 Millionen Tonnen erwartet und bewegt sich damit auf Vorjahresniveau.

Seit Juni 2022 gibt es eine bis Juni 2024 begrenzte Zollfreiheit für Agrargüter aus der Ukraine. Rund 281.000 Tonnen ukrainischer Zucker sind im Zeitraum Oktober 2022 bis April 2023 in den EU-Markt gelangt. Sollte dieses Privileg weiter ausgebaut werden, würde dies zu ernsten Problemen im EU-Zuckersektor führen.

Derzeit ist die Verfügbarkeit von Zucker im EU-Markt hinreichend gedeckt. Dank hoher Zuckerpreise und niedrigen Frachtkosten wird ein Ansteigen der Importe für 202/23 erwartet. Hohe Zuckerpreise waren aufgrund des Kostendrucks durch höheren Energie- und Rohstoffpreise sowie gestiegene Betriebsmittelkosten und andere Kosten (z. B. für Konstruktionsmaterialien oder Investitionen für Decarbonisierung) notwendig geworden. Die höheren Zuckerpreise bilden dabei lediglich den Kostendruck ab und sind nicht auf einen Zuckermangel zurückzuführen!

Herausforderungen sehen die Verbände vor allem im Bereich Pflanzenschutz. Den europäischen Landwirten stehe nur noch ein beschränkter Werkzeugkasten zur Verfügung. Es werde daher immer schwieriger, Krankheiten und Schädlinge effektiv zu bekämpfen. Ein Einbruch in der Produktivität steht zu befürchten.

Der Weltmarkt fungiere als „Resterampe“, wo nur der überschüssig produzierte Zucker Absatz findet – oftmals zu Preisen unterhalb der Herstellungskosten. Daher sollte der EU-Markt nicht mit dem Weltmarkt verglichen werden. In den vergangenen Jahren wurde Zucker oftmals unter seinem Wert verkauft. Die nunmehr höheren Zuckerpreise machten in Produkten oftmals nur wenige Cents aus. Die gestiegenen Preise für Zucker sind daher nicht – wie von CUIS bemängelt – der primäre Preistreiber der Lebensmittel-Inflation.

CIBE und CEFS pochen ihrerseits auf die Einführung bzw. Einhaltung strenger Ursprungsregelungen. Nur so sei auch für den Verbraucher Transparenz und ein fairer Umgang untereinander möglich. Importbeschränken sind notwendig, da sonst der EU-Markt mit „Dumpingzucker“ aus Übersee überschwemmt werde. Dieser habe zudem nicht die hohen Sozial- und Umweltstandards wie europäischer Rübenzucker und untergrabe die lange Tradition der Nachhaltigkeit im EU-Zuckersektor. Eine ungleiche Wettbewerbssituation würde daher zu einem Rückgang der EU-Zuckerrübenanbauflächen führen, so die Befürchtung. Mittelfristig würde dies auch ein Schließen von Zuckerfabriken bewirken. Dies könne – gerade vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit – nicht im Sinne der Endverbraucher sein.

Den Brief im Orginal (englisch) finden Sie hier

Biokraftstoffe wichtig für Klimaschutz

In der aktuellen Diskussion über Klimaschutz im Verkehr haben Mitte März zehn Verbände der Agrar- und Energiewirtschaft (s. u.) ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Darin warnen sie vor den Konsequenzen, die eine Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe mit sich bringen würde. Sie befürchten negative Folgen für Klimaschutz, Kraftstoffversorgung und die heimische Futtermittelproduktion. Auch landwirtschaftliche Fruchtfolgen sowie die Bioökonomie würden leiden, mahnen die Verbände.

Biokraftstoffe können in Deutschland jährlich weit mehr als zehn Millionen Tonnen CO2 einsparen. „Ohne flüssige und gasförmige nachhaltige Biokraftstoffe würden die gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz in den kommenden Jahren im Sektor Verkehr noch deutlicher verfehlt werden“, so die Warnung der Verbände. Sie unterstreichen, dass der Klimaschutzbeitrag von Biokraftstoffen kurz- und mittelfristig nicht zu ersetzen sei. In Anbetracht des Zeitdrucks beim Klimaschutz und den drohenden Strafzahlungen aus europarechtlichen Klimaschutzverpflichtungen könne nicht auf nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse verzichtet werden. Stattdessen bedürfe es einer umfassenden Strategie, um eine zügige und fortlaufende Absenkung des hohen Anteils fossiler Energie im Straßenverkehr von heute über 93 Prozent zu erreichen, so das Verbändepapier weiter.

Mit dem vom Bundesumweltministerium geforderten Wegfall von Biokraftstoffen würde zudem Deutschlands Abhängigkeit von Energie- und Futtermittelimporten steigen. So stellten Biokraftstoffe 2021 rund 3,7 Millionen Tonnen klimafreundlichen Kraftstoff und 3 Millionen Tonnen Futtermittel zur Verfügung. Diesen Beitrag zur sicheren heimischen Energie- und Ernährungsversorgung sehen die Verbände der Agrar- und Energiewirtschaft gefährdet. Zudem drohe der Verlust einer strategischen Energiereserve sowie tausender Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

Das Positionspapier steht u. a. beim Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) online als Download zur Verfügung:

www.bdbe.de

Zu den unterzeichnenden Verbänden gehören der Bundesverband Bioenergie, der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft, der Deutsche Bauernverband, der Fachverband Biogas, der Grain Club, OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland, der Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe, die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie.

Verwendung von Neonic-Saatgut in der EU

Notfallzulassungen für Neonics in der EU für 2023

Seit 2018 dürfen die neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in der EU nicht mehr im Freiland eingesetzt werden. Viele EU-Mitgliedsstaaten hatten in den vergangenen Jahren daher Notfallzulassungen erwirkt, um Zuckerrüben-Saatgut weiterhin mit diesen Wirkstoffen beizen und aussäen zu dürfen. Mitte Januar 2023 hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass diese Notfallzulassungen den EU-Rechtsrahmen sprengen, da diese ausdrücklich per Durchführungsverordnung verboten seien. Nach einem eilig einberufenen Treffen mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten hat die Kommission klargestellt, dass es aufgrund des EuGH-Urteils mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich sein wird, Eilzulassungen für die Rübensaatgutbehandlung mit Neonicotinoiden zu erteilen. 

In Ungarn bestätigte kürzlich allerdings die nationale Behörde, dass eine entsprechende Notfallzulassung, die vor dem Datum des EuGH-Urteils erteilt wurde, in Kraft bleibe und ungarische Zuckerrübenanbauer daher das mit Cruiser FS 600 behandelte Rübensaatgut im Jahr 2023 verwenden dürften. Neben Ungarn haben auch Finnland, Tschechien, die Slowakei, Rumänien und Litauen mitgeteilt, dass die für 2023 gewährten Notfallzulassungen für das mit Neonicotinoiden behandelte Rübensaatgut beibehalten wird.

Just hat sich auch Großbritannien für den Einsatz der neonikotinoiden Beizung entschieden. Grundlage für die Entscheidung war das Ergebnis einer Modellrechnung von Rothamsted Research, des größten britischen Agrarforschungszentrums. Demnach wäre zum Stichtag 30. März 2023 von einer Virusvergilbung von landesweit 67,5 % auszugehen. Das Landwirtschaftsministerium hatte im Januar eine befristete Notfallzulassung von Cruiser SB in Aussicht gestellt, sobald eine Virusinzidenz von 63 % oder mehr vorhersagt werde. Im vergangenen Jahr hatte der betreffende Wert lediglich bei 19 % gelegen. Der für die Landwirtschaft zuständige Direktor bei Britsh Sugar, Dan Green, unterstrich die Notwendigkeit der Saatgutbehandlung in diesem Jahr, um die Kultur vor dem Virus und damit die Existenzgrundlage der Rübenanbauer zu schützen. Zugleich betonte Green, dass die Branche weiterhin nach alternativen Lösungen suche.

Österreich hat aktuell für 2023 ebenfalls einen Antrag auf eine entsprechende Notfallzulassung gestellt. Mit der EuGH-Entscheidung ist allerdings klar, dass eine Bewilligung des Antrags durch die dem Landwirtschaftsminister unterstellte Behörde nicht mehr erteilt werden kann. Ein in Österreich in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kam zum gleichen Ergebnis. Österreichische Zuckerrübenanbauer konnten bisher jedes Jahr auf die Force-Beize zurückgreifen. Erfahrungen aus den Bundesländern Burgenland und Wien hätten gezeigt haben, dass insbesondere zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers und des  Rüsselkäfers neonicotinoide Wirkstoffe notwendig gewesen seien. „Es kann nicht im Interesse der EU sein, die Produktion hierzulande zu drosseln, alles zu verbieten und damit den grünen Umhang aufzusetzen und gleichzeitig die Tür für Importe aus Regionen zu öffnen, die weit von vergleichbaren Produktionsstandards der EU entfernt sind.“, kritisierte Präsident Karpfinger vom Rübenanbauverband „Die Rübenbauern“.

Um Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken, hat die EU-Kommission unlängst auch die zulässigen Rückstandhöchstwerte von Neonicotinoiden in Lebens- und Futtermittel auf Null gesetzt.  Rückstandhöchstwerte von Pflanzenschutzmitteln sollen sowohl für die heimische Erzeugung als auch für Importe gelten. Damit hat die EU-Kommission eine Lücke im Außenhandel geschlossen: Importeure aus Drittländern, in denen Neonicotinoide erlaubt sind, müssen dafür sorgen, dass in ihren Lebens- und Futtermitteln keine Rückstände nachzuweisen sind.

EU-PflanzenschutzVO: Rüben- und Zuckerbranche sieht Überarbeitung als unumgänglich

Die Debatte um den Verordnungs-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in der EU ist in vollem Gange. Die Verbände der Europäischen Zuckerwirtschaft (CEFS) und der Rübenanbauer (CIBE) drängen auf eine grundlegende Überarbeitung des bestehenden Vorschlages unter Einbezug der bereits erzielten Erfolge z.B. beim integrierten Pflanzenschutz. Unüberlegte Verbote von Pflanzenschutzmitteln ohne die Verfügbarkeit wirksamer Alternativen würden zu hohen Ertragsverlusten führen. Als Folge dessen droht der Ausstieg der Anbauer aus dem Rübenanbau, eine weniger wettbewerbsfähige Zuckerindustrie und im schlimmsten Falle Fabrikschließungen und Arbeitsplatzverluste im ländlichen Raum. Die Versorgung mit Zucker müsste dann aus Länder mit geringeren Sozial- und Umweltstandards gedeckt werden.

Das Thema wurde anschaulich in einem Infoblatt aufgearbeitet (englische Sprache)

Freihandelsabkommen EU-Australien: Risiko für EU-Rübenanbau und Zuckerproduktion

Voraussichtlich im Frühjahr beginnen die Verhandlungen über die Bedingungen für den Zuckerhandel beim geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und Australien. Vor diesem Hintergrund haben die Verbände der Europäischen Zuckerwirtschaft (CEFS) und der Rübenanbauer (CIBE) die Fakten im Hinblick auf den Europäischen Rüben- und Zuckersektor kurz und knapp in einem Infoblatt dargestellt. Damit geht die Forderung einher, keine weiteren Zugeständnisse für Zucker in Freihandelsabkommen zu machen.
•    Selbstversorgung: In der EU wird ausreichend Rübenzucker produziert, um ihren eigenen Verbrauch zu decken. Dies ist seit dem Brexit umso mehr der Fall, da Großbritannien als Zucker-Defizit-Land entfällt.
•    Wettbewerbsnachteil: Gestiegene Betriebskosten, vor allem für Energie, belasten europäische Zuckerproduzenten ungleich mehr als die in den Rohranbaugebieten. Hier kann die bei der Produktion anfallende Bagasse für die Energieerzeugung genutzt werden.  
•    Marktzugang vorhanden: Als Folge des Brexit hat Australien bereits zusätzlichen Marktzugang erhalten.  220.000 t Zucker können im Rahmen des Britisch-Australischen Handelsabkommens nach Groß Britannien importiert werden und Importe aus der EU ersetzen. Darüber hinaus wurde die bestehende Importquote für australischen Zucker (10.000 t) in die EU auf Basis von 28 Mitgliedstaaten festgelegt und nach dem Austritt Großbritanniens nicht verändert. Weiterhin könnten Mengen aus dem britschen Zollkontingent in Höhe von 260.000 t, das Großbritannien andern Ländern für Zucker gewährt, von dort in die EU importiert werden.
•    Nachhaltigkeit: Der Anbau von Zuckerrüben in der EU unterliegt strengeren Umweltauflagen als der Rohranbau in Australien. So ist z.B. der Einsatz von vielen Pflanzenschutz-Wirkstoffen  erlaubt, deren Anwendung in der EU verboten ist. Zucker aus Übersee würde die Bemühungen der EU für mehr Umweltschutz untergraben.

Das Faktenblatt in englischer Sprache können Sie hier herunterladen.

Vorträge "Rübenanbau Kompakt" jetzt noch einmal ansehen

Die Vorträge der Online-Veranstaltungsreihe "Rübenanbau Kompakt" die am 13.12.2022 stattfand,können Sie sich hier noch einmal anschauen:

„Blattkrankheiten - wie halte ich meine Bestände gesund?“

„Die Basis ist entscheidend - mit gesunder Wurzel zum Erfolg!“

„CONVISO SMART - Herbizid tolerante Sorten nur gezielt einsetzen!“

Interessengemeinsachft Ökorübenanbau im DNZ gegründet

Die Förderung des wirtschaftlichen Ökorübenanbaus in Norddeutschland ist das zentrale Ziel der Interessengemeinschaft Ökorübenanbau. Sie soll zum einen die Interessen gegenüber der Nordzucker AG bündeln und die Verhandlungsposition der Ökoanbauer stärken. Zum anderen soll der Zusammenschluss als Plattform zum Austausch über Produktionstechnik und Versuchsprojekte dienen.

Auf der Gründungsversammlung der IG Ökorübe am 8.12.2022 wählten die rund 40 anwesenden Ökorübenanbauer als erste Amtshandlung drei Vertreter aus ihren Reihen für die Verhandlung der Anbau- und Lieferbedingungen mit Nordzucker. Markus Blomberg (Algermissen/Wätzum), Ove Claußen (Kronprinzenkoog) und Moritz Reimer (Hornburg) werden zukünftig, gemeinsam mit DNZ-Geschäftsführer Dr. Heinrich-Hubertus Helmke, in der Öko-Rübenkommission mit Nordzucker-Vertretern an einem Tisch sitzen und sich für die Belange des Ökorübenanbaus einsetzen. Unterstützt werden die Verhandlungsführer weiterhin von der Arbeitsgruppe Ökorübenanbau, in der aktuell 12 Praktiker mitarbeiten. Die Arbeitsgruppe wird einberufen, wenn vertiefende Beratung zu Verhandlungsthemen oder anderen Schwerpunkten nötig ist. Weitere interessierte Teilnehmer für die Arbeitsgruppe sind jederzeit herzlich willkommen.

„Ich freue mich sehr, dass Sie heute diesen Schritt getan und die Interessengemeinschaft der Ökorübenanbauer gegründet haben. Denn für eine wirksame Interessenvertretung ist es sehr wichtig, viele Gleichgesinnte zu vereinen und mit einer Stimme zu sprechen“, betont Ralf Tegtmeyer, stellvertretender Vorsitzender des DNZ, in seinem Schlusswort.

Die IG Ökorübe ist nun ein fester Bestandteil in der Struktur des Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer. Wie bisher auch erfolgt die Betreuung der Öko-Themen arbeitsteilig zwischen DNZ und Regionalverbänden.

 

 

Verhandeln für die Ökoanbauer (v.l.): Dr. H.-H. Helmke, Moritz Reimer, Markus Blomberg und Ove Claußen
Rund 40 Teilnehmer waren zur Gründungsversammlung der Interessengemeinschaft Ökorübe erschienen.